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Batterie- und Altgeräteentsorgung Altgerätemitnahme gemäß ElektroG- und Elektronikgesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben oder auf eigene Kosten versenden. Alternativ können Sie die betreffenden Batterien auch in Verkaufstellen abgeben. Die Abgabe beschränkt sich dabei auf für den Endnutzer übliche Mengen und auf Altbatterien, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt, oder geführt hat. Ebenfalls können Altbatterien bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Lithiumhaltige Batterien können bei unsachgemäßer Handhabung in Brand geraten oder explodieren. Bitte beachten Sie daher:
Vermeiden Sie mechanische Beschädigungen, Stöße oder Schläge.
Isolieren Sie nach der Entnahme die Batteriepole durch Abkleben.
Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder ausgelaufene Lithium-Batterien sind getrennt zu transportieren und an der Rückgabestelle abzugeben.
Sollten Sie sich unsicher beim Umgang mit Altbatterien sein, oder weitere Fragen zur Rückgabe haben, können Sie sich gerne an unser Service-Team wenden.
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative "Batterie-Zurück"
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Altgeräteentsorgung gemäß § 18 ElektroG
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt werden.
2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten, die in keiner äußeren Abessung größer als 25 cm sind, können diese unabhängig vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes an den Verbraucher-Rücknahmestellen unseres Partners take-e-way unentgeltlich abgeben. Unter der URL http://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden erfahren Sie, wo sich in der Nähe die nächste kostenfreie Rücknahmestelle befindet.
Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Sammel- und Verwertungsquoten gemäß § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt.
3. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
WEEE-Reg.Nr. DE 56299029
Altgerätemitnahme gemäß ElektroG- und Elektronikgesetz
Beim Kauf eines Elektrogroßgerätes nehmen wir Ihr altes Gerät auf Wunsch kostenfrei mit und entsorgen dieses fachgerecht! Wichtig: Eine Mitnahme ist nur möglich, wenn die Art und Güte des Gerätes dem neu gekauften Produkt entspricht. Beispiel: Erwerben Sie ein E-Bike / Pedelec nehmen wir Ihr altes Pedelec kostenfrei mit und entsorgen dies. Eine Mitnahme eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine wäre in diesem Fall leider nicht möglich.
Alle Geräte die der Altgerätemitnahme unterliegen werden in der Artikelbeschreibung gekennzeichnet. Sollten Sie ein solches Gerät erwerben und eine Altgerätemitnahme wünschen, kontaktieren Sie uns mit dem unten stehenden Formular.
Bitte geben Sie im Formular ihre Auftrags- oder Bestellnummer an:
Batterieentsorgung
Unsere Hinweispflicht gemäß EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542):
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die...
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